Über uns

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien  ist aus einem Zusammenschluss von engagierten Trägern der Jugendhilfe entstanden, die sich gemeinsamen Standards verpflichten und für eine strukturelle Verbesserung der Unterstützung für Pflegekinder mit Behinderungen eintreten. Unsere handlungsleitende Motivation ist dabei:

  • Jedes Kind hat ein Recht auf das Erleben von  intensiver individueller Zuwendung und Einzigartigkeit. Diesem kann in einer Familie am ehesten entsprochen werden.
  • Jedes Kind hat das elementare Bedürfnis, in seinem Umfeld Geborgenheit, Verlässlichkeit und Kontinuität zu erfahren. Nur in einem geschützten Rahmen kann es sich optimal entfalten. Dies gilt für Kinder, deren Entwicklung durch eine Behinderung oder eine Krankheit belastet ist, umso mehr.
  • Kann die eigene Familie die Bedürfnisse des Kindes nicht ausreichend befriedigen, so ist die Gesellschaft aufgefordert,  bestmögliche Bedingungen  im Rahmen von Pflegeverhältnissen oder Erziehungsstellen  zu schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung oder ein erzieherisches Defizit der Eltern Anlass für eine Inpflegegabe sind.
  • Recht und Verwaltungshandeln bieten bislang keinen ausreichenden Rahmen, um diese Selbstverständlichkeiten umzusetzen.  Die Pflegefamilien, die sich für die Aufnahme eines behinderten oder chronisch kranken Kindes zur Verfügung stellen, erhalten weder ausreichend Unterstützung und Entlastung noch die nötige gesellschaftliche Anerkennung.

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamiliennimmt seinen gesellschaftlichen Auftrag zur Inklusion wahr und hat mit dem  Auf- und Ausbau eines bundesweiten Netzwerkes von engagierten Trägern begonnen. Um politische Schlagkraft zu entwickeln und die bestehenden  Hürden aus dem Weg zu räumen, sind weitere UnterstützerInnen aus allen Bereichen nötig.

Das Aktionsbündnis fordert:

  • Keine Ungleichbehandlung von nichtbehinderten Kindern oder Kindern mit seelischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung.
  • Umsetzung des Nicht-Diskriminierungsgebotes durch die UN-Behindertenkonvention von 2006 und die UN-Kinderrechtskonvention von 1989.
  • Pflegefamilien müssen gemäß § 54 (3) SGB XII als eine selbstverständliche und vorrangige Option der Fremdunterbringung von Kindern mit Behinderung genutzt werden.
  • Ein barrierefreier Zugang zu Pflegeverhältnissen ist durch ausreichende, von Beginn an etabliert Entlastungsangebote und finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien zu gewährleisten. Hierfür sind bundesweite Mindeststandards zu entwickeln.

Bitte unterstützen Sie uns dabei.

Der Vorstand