Betreuung junger Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien Einsparungen für Länder und Kommunen

Frauke Zottmann-Neumeister
Pflegekinder mit Behinderungen
Fach- und Organisationsberatung Zottmann-Neumeister
Jagdweg 9, 53639 Königswinter
Mail: frauke@zottmann-neumeister.de

2001 habe ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Diakonie Düsseldorf in Deutschland den ersten Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien gegründet, ein Konzept für dieses Hilfeangebot entwickelt mit entsprechenden Qualitätsstandards sowie umfangreichen Entlastungs- und Unterstützungsleistungen.
Bis 2009 bestand für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen konnten, kein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer Pflegefamilie. Stattdessen war für sie die Unterbringung in stationären Einrichtungen vorgesehen. Daher habe ich mich ab 2007 politisch für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und eine ausreichende Finanzierung dieses Hilfeangebotes eingesetzt. Dies führte 2009 zur Änderung des SGB XII mit der Ergänzung des § 54 Abs. 3.
Seitdem haben bundesweit zahlreiche Träger der Jugendhilfe vergleichbare Fachdienste nach dem Vorbild der Diakonie Düsseldorf eingerichtet. 
Heute erhalten alle Kinder und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, die Möglichkeit, in der Geborgenheit einer Pflegefamilie aufzuwachsen.

Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind inzwischen erwachsen geworden.
Mit Erreichen der Volljährigkeit reduzieren die Kostenträger jedoch ihre Unterstützungsleistungen auf ein Minimum. Zahlreiche Pflegefamilien mit volljährigen jungen Erwachsenen wenden sich daher hilfesuchend an mich.

Da das Hilfeangebot der Unterbringung von jungen Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien von mir entwickelt und aufgebaut wurde, sehe ich es als meine Verantwortung an, mich für die Belange der jungen Erwachsenen in Pflegefamilien einzusetzen, um ihnen weiterhin ein stabiles Umfeld und den Verbleib in der Geborgenheit bei ihren vertrauten Bezugspersonen zu sichern.

Familie ist der wichtigste Ort für Bindung, Sicherheit, Entwicklung und Teilhabe. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Eine Pflegefamilie ist daher die wirksamste und zugleich kostengünstigste Hilfeform für junge Menschen mit Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können.

Pflegefamilien betreuen junge Menschen mit:

  • schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen
  • schweren Mehrfachbehinderungen
  • künstlicher Ernährung,
  • Unfähigkeit über Sprache zu kommunizieren
  • motorischen Beeinträchtigungen
  • schweren Traumatisierungen
  • FASD
  • erheblichen psychiatrischen Auffälligkeiten

Die Betreuung, Pflege und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung bedeutet oft:

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Schlafunterbrechungen in der Nacht
  • zahlreiche Arzt- und Therapietermine
  • Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen
  • Auseinandersetzungen mit Kranken- und Pflegekassen
  • hohe körperliche Belastungen
  • enorme emotionale Herausforderungen

Pflegefamilien leisten hier täglich Außergewöhnliches.

Um eine Überforderung und Überlastung zu vermeiden, sind ausreichende Entlastungsleistungen wie zusätzliche Betreuungsleistungen, freie Wochenenden, Urlaube, Krankheitsvertretungen sowie Unterstützung im Haushalt unerlässlich.

Im Gegensatz zu Mitarbeitenden in stationären Einrichtungen, denen selbstverständlich geregelte Arbeitszeiten, freie Wochenenden und Urlaube zustehen, fehlt Pflegefamilien überwiegend der Zugang zu solchen Entlastungsleistungen.

Nur wenn diese Rahmenbedingungen gesichert sind, können langfristig eine Stabilität dieser Hilfeform gewährleistet sowie neue Pflegefamilien gefunden werden.

Doch sobald die jungen Menschen das Erwachsenenalter erreichen, werden mit Volljährigkeit bzw. Schulentlassung von Kostenträgern trotz eines weiterhin unverändert hohem Betreuungsbedarfs die bisherigen Leistungen deutlich reduziert.

Die Pflegefamilie soll in eine sogenannte Gastfamilie umgewandelt werden. Dies steht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung. Gemäß § 80 SGB IX wird eindeutig auch volljährigen Menschen mit Behinderungen ein Anspruch auf Betreuung in einer Pflegefamilie zusichert.

Die Umwandlung in eine Gastfamilie ist mit erheblichen Leistungskürzungen verbunden.

In Nordrhein-Westfalen erhalten Pflegefamilien mit einem behinderten jungen Menschen zwischen 12 und 18 Jahren durchschnittlich ein monatliches Pflegefamiliengeld in Höhe von 2.540 € sowie einen Entlastungsbetrag von 515 €, während Gastfamilien lediglich nur noch eine sogenannte Entschädigungspauschale für Lebensunterhalt, Unterkunftskosten und Betreuungsleistungen von zusammen etwa 1.189,00. € erhalten. Weitere bisher gewährten Entlastungsleistungen fallen weg.

Die Kürzungen werden damit begründet, dass sich der junge Mensch nun in der Verselbständigungsphase befinde und daher weniger Betreuung benötige. Doch was bedeutet Verselbständigung bei einem Menschen, der dauerhaft auf intensive Betreuung, Pflege und Beaufsichtigung angewiesen ist?

Diese Argumentation ignoriert die tatsächlichen Lebensrealitäten schwer behinderter Menschen.

Wieso werden Leistungen bei der Betreuung schwer behinderter Menschen in stationären Einrichtungen im Gegensatz zur Betreuung in Pflegefamilien nicht reduziert?

Weder die Behinderung noch der Unterstützungsbedarf enden mit dem 18. Geburtstag. Für viele Betroffene mit schweren körperlichen Behinderungen bleibt der Unterstützungsbedarf konstant hoch. Gleiches gilt für junge Menschen mit geistiger Behinderung, die auf eine strukturierte Tagesgestaltung, Pflege und Aufsicht angewiesen sind sowie für schwer traumatisierte Menschen, Menschen mit FASD, die ihre Emotionen und Impulse nicht kontrollieren können und im Alltag auf umfassende Begleitung angewiesen sind.

Die Vorstellung, dass mit Volljährigkeit die Verselbständigung eintritt, ist in diesen Fällen fachlich nicht haltbar. Im Gegenteil: Oftmals steigt der Unterstützungsbedarf mit zunehmendem Alter sogar an.

Die Vorgehensweise, die Hilfeform in eine sogenannte Gastfamilie umzuwandeln ist rechtlich nicht haltbar und verstößt gegen geltende Rechtsgrundlagen sowie Sozialgerichtsurteile und muss daher entschieden abgelehnt werden.

  • Bundessozialgericht vom 28.01.2021: Befristungen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Landessozialgericht NRW vom 27.11.2025: Eine Befristung ist rechtswidrig. Der Kläger hat einen Anspruch auf eine unbefristete Bewilligung der Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie.
  • § 104 Abs. 2 SGB IX: Menschen mit Behinderungen haben ein Wunsch- und Wahlrecht, insbesondere wenn die Leistungen angemessen sind. Der Wunsch zum Verbleib in der bisherigen Pflegefamilie ist vor der Unterbringung in einer besonderen Wohnform immer zu berücksichtigen.
  • Artikel 19 UN BRK Menschen können selbst entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten
  • Artikel 23 UN-Behindertenrechtskonvention: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um jungen Menschen ein Leben in einem familienähnlichen Umfeld zu ermöglichen.
  • Koalitionsvereinbarung vom 05.09.2025: Leistungen müssen bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung von Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit muss bei der Planung und Steuerung berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen auf Kommunen und Länder

Angesichts der angespannten Haushaltslage von Kommunen und Ländern werden Einsparungen angestrebt. Nach aktuellen Schätzungen liegen die Steuereinnahmen in diesem Jahr um ca. 4,3 Milliarden Euro unter dem des Vorjahres, während die Ausgaben weiter steigen.

Langfristig könnten jedoch durch die Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden.

Nach Umwandlung der Hilfeform in Gastfamilien, verbunden mit dem Wegfall notwendiger Entlastungsleistungen sowie Reduzierung der Betreuungsleistungen, kommen Betreuungspersonen schnell an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche Pflegefamilien nach kurzer Zeit aufgeben, was eine Unterbringung der jungen Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen zur Folge hat. Die monatlichen Kosten in einer Einrichtung sind je nach Schwere der Behinderung in etwa um 10.000 € höher als in einer Pflegefamilie. Alternativ wird das Pflegeverhältnis beendet und die Betreuung und Pflege des jungen Menschen wird durch einen Assistenzdienst sichergestellt. Auch hier erhöhen sich die Kosten im Vergleich zum bisherigen Pflegefamiliengeld um ein Vielfaches. Bereits bei 100 betroffenen Menschen mit Behinderungen summieren sich die jährlichen Mehrkosten auf rund 12 Millionen €. Diese Mehrausgaben könnten eingespart werden, wenn die Maßnahme Pflegefamilie in bisheriger Form mit unveränderten Leistungen fortgesetzt werden würde.

Laut Angaben der BAGüS lebten 2023 insgesamt 3.354 volljährige Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien. Weiterhin wird ein Fallzahlzuwachs von jährlich mit durchschnittlich 4,7 Prozent verzeichnet. Sollte ein Großteil von ihnen in stationären Einrichtungen untergebracht werden, könnten die jährlichen Gesamtkosten bis zu 388 Millionen Euro und mehr betragen.

Die Folge dieser Leistungskürzungen und Verfahrensweise führt langfristig dazu, dass sich zunehmend weniger Pflegefamilien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung finden lassen und die Zahl der stationären Unterbringungen wieder ansteigt.

Ebenso werden kaum noch Gastfamilien zu finden sein, die psychiatrische Familienpflege für schwer traumatisierte, psychisch beeinträchtige und junge Menschen mit FASD vorhalten. Diese psychisch und physisch äußerst belastende Tätigkeit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr mit einer Entschädigungspauschale für Lebensunterhalt, Unterkunftskosten und Betreuungsleistung von 1.189 € zu honorieren ist meines Erachtens ein Skandal. Laut MAGS NRW betragen bereits allein die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder dieser Altersgruppe 1.050 € ohne Berücksichtigung eines eventuell behindertengerechten Mehrbedarfs.

Einige Familien betreuen trotz reduzierter Leistungen die jungen Erwachsenen aufgrund ihrer emotionalen Beziehung zunächst weiter. Doch auch sie kommen ohne Entlastungsleistungen nach kurzer Zeit an ihre Grenzen und geben auf. Die Folge ist, dass schwer traumatisierte, verhaltensgestörte junge Menschen um Jahre zu früh in die Selbständigkeit entlassen werden.

Wenn Pflegeverhältnisse für junge Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und FSAD zu früh beendet werden, sind die Folgekosten für die Kommunen bzw. Steuerzahler immens.

Statistische Erhebungen zeigen, dass erwachsene Menschen mit FASD häufig erhebliche Schwierigkeiten im Alltag haben:

  • über 80 Prozent haben Probleme, dauerhaft einer Berufstätigkeit nachzugehen
  • rund 80 Prozent leben zumindest zeitweise in stationären oder betreuten Wohnformen
  • 35 Prozent entwickeln Alkohol- oder Drogenprobleme, ein erheblicher Teil benötigt stationäre Entzugs- oder Therapieangebote
  • 60 Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen geraten in Konflikt mit Polizei und Justiz
  • über 90 Prozent entwickeln psychische Folgeprobleme wie Depressionen, Angststörungen oder andere psychiatrische Erkrankungen
  • es besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für unangemessenes Sexualverhalten
  • junge Frauen gehen nur selten verantwortungsvoll mit Schwangerschaftsverhütung um, bringen teilweise jährlich Kinder zur Welt, die wiederum fremdplatziert werden müssen, oftmals sind diese ebenfalls von FASD betroffen

Diese Zahlen zeigen, dass nicht die Behinderung selbst das Problem ist, sondern fehlende kontinuierliche Unterstützung. Eine stabile Betreuung durch vertraute Bezugspersonen kann das Risiko solcher Entwicklungen deutlich verringern.

Studien aus den USA belegen, dass junge Menschen mit FASD erst mit etwa 28 Jahren auf dem Entwicklungsstand eines gesunden 18-Jährigen sind.

Die Maßnahme Pflegefamilie sollte daher so lange fortgesetzt werden, bis die jungen Menschen ausreichend gefestigt sind und verantwortungsvoll mit ihrer Situation umgehen können.

Das Ziel der Verselbständigung kann bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Verselbständigung könnte dann eventuell im Rahmen des Betreuten Wohnens in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung erfolgen.

Es wäre interessant, die Folgekosten einer zu frühen Beendigung der Maßnahme Pflegefamilie für einen Zeitraum von fünf Jahren zu errechnen. Meines Erachtens könnten hierdurch Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden.

Kostenträger, die ihren Blick nur auf die laufenden Ausgaben richten und darauf, wie Einsparungen durch eine Reduzierung der Leistungen für Pflegefamilien nach Erreichung der Volljährigkeit bei jungen Menschen mit Behinderungen erzielt werden können, verlagern die Kosten auf die Zukunft, auf andere Systeme. Kommunen werden langfristig für ein Vielfaches an Kosten aufkommen müssen, die jetzt vielleicht an Ausgaben eingespart werden. 

Fazit:

Keine Leistungskürzung aufgrund von Volljährigkeit.
Der tatsächliche Hilfebedarf muss entscheidend sein, nicht das Lebensalter.
Pflegefamilien müssen gestärkt werden, statt sie durch Kürzungen zu gefährden.
Pflegefamilien sind die wirksamste, nachhaltigste und kostengünstigste Hilfeform.

 

Pflegefamilien für junge Menschen mit Beeinträchtigungen sind eine Möglichkeit,
 immense Kosten für öffentliche Haushalte und Steuerzahler zu vermeiden
 und gleichzeitig Inklusion und Teilhabe zu erreichen.
 Nutzen wir diese Chance!

 

 

 

Königswinter, 16.05.2026